SKI ZENIT ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den Vertrag zwischen Ihnen (dem Kunden) und Ski Zenit Sàrl.

Es ist wichtig, dass Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der Buchung lesen und verstehen. Obwohl diese eingehalten werden müssen, sind wir stets bestrebt, flexibel zu sein und Lösungen zu finden, die für alle Parteien fair sind.

1. Definitionen

  • Kunde: Jede Einzelperson oder Gruppe, die von Ski Zenit Sàrl angebotene Produkte oder Dienstleistungen bucht, kauft oder an diesen teilnimmt.
  • Produkte und Dienstleistungen: Alle Ski-Renntrainingsprogramme, Camps, private oder gemeinsam genutzte private Sitzungen, Führungen und damit verbundene Aktivitäten sowie alle zugehörigen Produkte oder Vereinbarungen, die direkt von Ski Zenit oder über Dritte bereitgestellt werden (z. B. Liftkarten, Transfers, Unterkünfte oder Ausrüstungsverleih).
  • Buchung: Der Prozess der Reservierung von Dienstleistungen über die verfügbaren Kanäle.
  • Offizielle Reisebeschränkungen: Von Regierungsbehörden auferlegte Beschränkungen, die das Reisen beeinträchtigen.

2. Buchungen

  • Alle Buchungen müssen über einen der folgenden Kanäle erfolgen:
    • E-Mail: info@skizenit.ch
    • Persönlich: Ski Zenit Büro, Saas-Fee, 3906, Schweiz.
    • Telefon: +41 (0) 77 413 64 40
  • Für jede Buchung sendet Ski Zenit ein Buchungsangebot mit allen gemieteten Produkten oder Dienstleistungen, Preisen und allen angewandten Rabatten oder Gutschriften.
  • Buchungen werden erst bestätigt, wenn die Zahlung von 100 % des Rechnungsbetrags eingegangen ist. Jede Buchung, die nicht innerhalb von 4 Tagen bestätigt wird, wird automatisch storniert. Im Falle einer Stornierung kontaktieren Sie bitte unser Büro, um den Vorgang neu zu starten.
  • Kunden können Änderungen an Buchungen anfordern (z. B. Datumsänderungen). Es können zusätzliche Gebühren anfallen, und Änderungen sind abhängig von der Verfügbarkeit.
  • Zahlungen können erfolgen über:
    • Kredit- oder Debitkarte mittels eines per E-Mail versandten gesicherten Zahlungslinks.
    • Kredit- oder Debitkartendaten, die telefonisch oder per E-Mail übermittelt werden.
    • Banküberweisung (alle Gebühren müssen vom Kunden getragen werden; Ski Zenit muss den vollen Buchungsbetrag in Schweizer Franken erhalten, und eine Quittung muss per E-Mail gesendet werden).
    • Barzahlungen in Schweizer Franken (für Buchungen vor Ort).

3. Stornierung und Rückerstattung für ALLE Produkte

  • Ski Zenit bietet eine eigene Stornoversicherung an, die direkt bei der Buchung erworben werden kann. Dies bietet den Kunden eine einfache und zuverlässige Möglichkeit, vollen Schutz zu gewährleisten. Vollständige Details sind hier verfügbar: Stornoversicherung – Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Strenge Rückerstattungsrichtlinie: Kunden müssen eine Reiseversicherung haben, die ungenutzte Produkte oder Dienstleistungen von Ski Zenit und Dritten abdeckt.
  • Rückerstattungsstruktur:
    • Bis 28 Tage vor Beginn der ersten Sitzung: 90 % Rückerstattung aller Ski Zenit Produkte und Dienstleistungen und 100 % Rückerstattung auf den Liftpass.
    • Zwischen 28 Tagen und 7 Tagen vor Beginn der ersten Sitzung: 50 % Rückerstattung aller Ski Zenit Produkte und Dienstleistungen und 100 % Rückerstattung auf den Liftpass.
    • 7 Tage oder weniger bis zum Tag vor der ersten Trainingseinheit: Keine Rückerstattung für alle Produkte und Dienstleistungen und 100 % Rückerstattung auf den Liftpass.
    • Für alle über Ski Zenit gebuchten Produkte und Dienstleistungen Dritter, einschliesslich Hotel-, Apartment- oder Chaletunterkünfte, gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Anbieters.
  • Es werden keine Rückerstattungen für verspätete Ankünfte, Nichterscheinen oder vorzeitige Abreise gewährt. Dies gilt auch, wenn die vorzeitige Beendigung des Camps auf unvorhergesehene Umstände wie Verletzung, Krankheit oder Heimweh zurückzuführen ist. Kunden wird dringend empfohlen, sicherzustellen, dass sie eine angemessene Reiseversicherung haben, um solche Situationen abzudecken.
  • Höhere Gewalt und Gletschersperrung:
    • Definition: Höhere Gewalt bezieht sich auf Ereignisse, die ausserhalb der Kontrolle von Ski Zenit liegen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf: extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, technische Störungen von Skiliften, Stromausfälle, Lawinen, Streiks, staatliche Beschränkungen oder andere unvorhergesehene Umstände, die ein normales Skitraining verhindern.
      • i. Ski-Renncamps (wöchentliche und Wochenendgruppenformate):
        • Wenn das Gletschertrainingsgebiet von der Liftgesellschaft gesperrt wird, bietet Ski Zenit immer ein alternatives Programm an (z. B. Trockentraining, Videoanalyse, technische Workshops oder andere geeignete Sitzungen).
        • Wenn der Gletscher geschlossen ist, bietet Ski Zenit immer ein angepasstes Programm mit alternativen Aktivitäten an.
        • Die bereits für die Buchung gezahlten Beträge (Trainingsgebühren und Liftpässe) werden zur Deckung der Kosten für diese alternativen Aktivitäten verwendet.
        • Da das Programm fortgesetzt wird, werden keine Rückerstattungen für Trainingsgebühren oder Liftpässe im Falle einer Gletschersperrung oder anderer höherer Gewalt gewährt.
      • ii. NUR Privat- oder Gemeinsam-Privat-Training:
        • Szenario A – Gletscher am Trainingstag geschlossen, alternative Aktivität abgelehnt:
          • Es wird eine Pauschale von CHF 150 (Schweizer Franken) erhoben.
          • Liftpass wird nur bis zu dem Teilbetrag erstattet, der von der Liftgesellschaft erstattet wird.
        • Szenario B – Gletscher am Trainingstag geschlossen, alternative Aktivität akzeptiert:
          • Auf den Trainingspreis wird ein Rabatt von 20 % gewährt.
          • Der Liftpass wird bis zu dem Teilbetrag erstattet, der von der Liftgesellschaft erstattet wird, aber nur, wenn die alternative Aktivität keine zusätzlichen Kosten verursacht (z. B. Skiteppichmiete, Indoor-Trainingsraum).
        • Szenario C – Wenn Ski Zenit mindestens am Vortag weiss, dass der Gletscher geschlossen sein wird (Advance Closure Policy):
          • Für die Trainingsgebühr wird eine Gutschrift ausgestellt, die bis zum Ende derselben Saison gültig ist (Juli bis Ende des folgenden April).
          • Wenn der Athlet an der alternativen Trockenlandaktivität teilnehmen möchte, gilt Szenario B.
          • Wenn der Gletscher mehrere Tage hintereinander geschlossen ist, gilt diese Vorab-Schliessungsrichtlinie individuell für jeden Tag (Sie erhalten eine Gutschrift oder die Option einer vergünstigten alternativen Aktivität für jeden betroffenen Tag).

4. Reiseversicherungspflicht

  • Alle Kunden, die bei Ski Zenit buchen, müssen eine gültige Reiseversicherung haben, die die Stornierung der Reise und ungenutzte Dienstleistungen abdeckt. Die Police muss mindestens Folgendes beinhalten:
    • Stornierung der Reise aus irgendeinem Grund, einschliesslich Krankheit, Verletzung, Unfall oder Familiennotfälle.
    • Medizinische Behandlung, Krankenhausaufenthalt und Rückführungskosten im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit während der Reise.
    • Rettungs- und Evakuierungskosten (einschliesslich Helikopterrettung in der Schweiz und im Ausland).
    • Haftpflichtversicherung.
  • Diese Anforderung gilt für alle von Ski Zenit angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie für alle Produkte oder Dienstleistungen Dritter, die über Ski Zenit gebucht oder gekauft werden (z. B. Liftpässe, Unterkunft, Transport).
  • Viele Kreditkarten bieten eine Reiseversicherung, wenn die Reise mit dieser Karte bezahlt wird. Bitte überprüfen Sie Ihre Police sorgfältig, und wenn diese keine vollständige Deckung bietet, müssen Sie eine zusätzliche Versicherung abschliessen, um sicherzustellen, dass Sie vollständig geschützt sind.

5. Skipass

  • Skipässe und Ausrüstung sind nicht in den Trainingsgebühren enthalten, es sei denn, dies ist in der Buchung ausdrücklich angegeben.

6. Ausrüstung

  • Obligatorische Sicherheitsausrüstung: Helme und Rückenprotektoren sind für alle Ski-Renntrainings obligatorisch.
  • Spezielle Ausrüstung: Für das Skirennen ist eine spezielle Ausrüstung erforderlich, die nicht im Trainingspreis enthalten ist. Eine detaillierte Liste der erforderlichen Ausrüstung wird dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung per E-Mail zugesandt.
  • Kleidung und allgemeine Ausrüstung: Die Teilnehmer müssen angemessene Kleidung und Ausrüstung für Bergaktivitäten im Freien mitbringen. Eine detaillierte Liste der Kleidung und der allgemeinen Anforderungen wird zum Zeitpunkt der Buchung per E-Mail versandt und vor Beginn des Camps oder des Trainingsprogramms erneut bestätigt.
  • Unterstützung durch das Personal von Ski Zenit:
    • Einkäufe: Das Personal von Ski Zenit kann beim Kauf von Rennausrüstung behilflich sein. Alle Einkäufe müssen vorbestellt werden. Die Kosten werden als zusätzliche Position im Buchungsangebot aufgeführt und müssen vom Kunden im Voraus bezahlt werden.
    • Vermietung: Kunden können Ausrüstung entweder mieten:
      • i. Über Ski Zenit – am Ende der Mietdauer wird eine Rechnung ausgestellt.
      • ii. Direkt vom Verleihpartner von Ski Zenit im Resort – in diesem Fall muss die Zahlung vor der Nutzung direkt an den Shop erfolgen.

7. Sicherheit

  • Sicherheit steht bei allen Aktivitäten von Ski Zenit an erster Stelle, einschliesslich Ski-Renntraining, Camps und Abenteuerprogramme.
  • Die Mitarbeiter sind an gesetzliche Verpflichtungen, FIS-Bestimmungen, Skigebietsregeln und professionelle Sicherheitsrichtlinien gebunden.
  • Im Falle von Unfällen, Krankheit oder unvorhergesehenen Umständen handeln die Mitarbeiter von Ski Zenit immer im bestmöglichen Interesse der Teilnehmer.
  • Die Teilnehmer müssen alle Sicherheitsanweisungen des Personals von Ski Zenit befolgen. Andernfalls kann ihre eigene Sicherheit und die anderer gefährdet werden.
  • Ski Zenit behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer auszuschliessen, dessen Verhalten als unsicher, störend oder schädlich für die Gruppe erachtet wird. In solchen Fällen wird keine Rückerstattung gewährt.

8. Haftung

  • Die Teilnehmer haften persönlich für alle Unfälle, Schäden oder Verletzungen, die sie sich selbst, Dritten oder dem Eigentum zufügen.
  • Ski Zenit unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung in Übereinstimmung mit dem Schweizer Recht. Diese Versicherung deckt nur die gesetzliche Haftung des Unternehmens ab; sie ersetzt oder deckt nicht die eigene Unfall-, Reise- oder Haftpflichtversicherung des Teilnehmers, die weiterhin in der Verantwortung des Teilnehmers liegt.
  • Mit der Buchung bei Ski Zenit erkennen die Teilnehmer (oder ihre Erziehungsberechtigten im Falle von Minderjährigen) an und akzeptieren, dass Skifahren, Ski-Renntraining und Bergsportarten inhärente Risiken bergen. Jeder Teilnehmer ist für seine eigene Sicherheit verantwortlich und dafür, die Anweisungen des Personals von Ski Zenit jederzeit zu befolgen.
  • Es gilt Schweizer Recht, und Gerichtsstand ist Sitten, Wallis. Die Teilnehmer haften für alle Unfälle, die sie verursachen.

9. Minderjährige

  • Das Personal von Ski Zenit übt eine Sorgfaltspflicht für Minderjährige aus, die an Ski-Renntrainings, Camps und Ski Zenit Transfers teilnehmen. Dies umfasst den Umgang mit Unfällen, Krankheiten, Sicherheitsbedenken, Disziplinarfragen und dem allgemeinen Wohlergehen, während sich die Minderjährigen unter der Aufsicht des Personals befinden.
  • Von Transferfahrern und Mitarbeitern wird erwartet, dass sie die Sicherheitsstandards von Ski Zenit einhalten und sich beim Transport von Minderjährigen verantwortungsbewusst verhalten.
  • Die Eltern/Erziehungsberechtigten bleiben letztendlich dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Minderjährige alle Regeln und Anweisungen des Personals von Ski Zenit verstehen und befolgen.
  • Fehlverhalten oder Verstösse gegen die Regeln können zum Ausschluss von Aktivitäten oder zur Verweigerung des Zugangs zu Transfers führen. In solchen Fällen wird keine Rückerstattung gewährt.

10. Organisation von Gruppen

  • Zenit-Renncamps arbeiten mit definierten Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen, abhängig von der jeweiligen Dienstleistung oder Aktivität.
  • Die Gruppenorganisation berücksichtigt Alter, Können und Programmtyp. Wenn weniger als vier Teilnehmer ähnlichen Alters und Niveaus zur Verfügung stehen, um eine Gruppe zu bilden, können zusätzliche Gebühren anfallen oder das Format angepasst werden.
  • Privattraining ist definiert als Einzelcoaching mit einem Renntrainer.
  • Gemeinsam-Privattraining ist definiert als Training mit einem Trainer zwischen 2 und 7 Teilnehmern.
  • Reisekosten für Aktivitäten, die ausserhalb des Trainingsortes stattfinden (z. B. Rennen in anderen Orten), sind nicht in den Trainingsgebühren enthalten und müssen vom Kunden separat übernommen werden.

11. Datenschutz und Datenschutzerklärung

  • Kundendaten werden vertraulich und sicher in Übereinstimmung mit den Schweizer Datenschutzgesetzen behandelt.
  • Persönliche Informationen, die während der Buchung erfasst werden, werden nur für die Erbringung von Dienstleistungen und für wesentliche Kommunikation im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen verwendet.
  • Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser wenn dies für die Erfüllung der gebuchten Dienstleistungen erforderlich ist (z. B. Liftgesellschaften, Unterkunftsbetreiber, Transportdienste).

12. Feedback und Beschwerden

  • Ski Zenit begrüsst Feedback von allen Kunden, um seine Dienstleistungen zu verbessern.
  • Beschwerden sind direkt per E-Mail oder schriftlich an das Büro von Ski Zenit zu richten.
  • Ski Zenit wird Beschwerden zeitnah prüfen und beantworten, um eine faire Lösung zu erreichen.

13. Salvatorische Klausel

  • Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig und durchsetzbar.