ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DES ZENIT SKI TEAMS
1. Geltungsbereich
These General Terms & Conditions (“GTCs”) govern participation in the Zenit Ski Team U19 High-Performance Program, including but not limited to:
Sommer-Herbst-Programm
Herbst-Winter-Programm
Flexibles Ganzjahresprogramm
Fitness- & Konditionstraining
Rennvorbereitung und Wettkampfreise-Blöcke
Alle zusätzlichen Trainingsmodule oder Leistungsangebote, die im Rahmen der Struktur des Zenit Ski Teams angeboten werden
Diese AGB gelten für alle Athleten, die für eines der oben genannten Programme angemeldet sind, unabhängig von der Dauer oder dem gewählten Trainingsformat.
1.1 Definitionen
Programm: Der strukturierte jährliche oder saisonale Rahmen, der vom Athleten im Voraus ausgewählt wurde (z. B. Sommer-Herbst-Programm, Herbst-Winter-Programm, flexibles Ganzjahresprogramm).
Trainingsblock (Block):
Ein zusammenhängender Zeitraum bestätigter Trainingswochen innerhalb eines ausgewählten Programms.
Ein Block kann aus einer (1) oder mehreren aufeinanderfolgenden Trainingswochen bestehen.
Ein Block gilt als abgeschlossen, sobald zwischen den Trainingsphasen eine geplante Ruhephase oder Pause von mehr als 7 Tagen eintritt.
Trainingswoche: Eine standardmäßige operative Einheit innerhalb eines Trainingsblocks, die normalerweise aus Folgendem besteht:
4, 5 oder 6 Trainingstage auf Schnee.
7 Übernachtungen (sofern im offiziellen Zeitplan nicht anders angegeben).
Die genaue Struktur jeder Trainingswoche kann je nach Schneebedingungen, Rennkalender oder logistischen Erwägungen variieren.
Camps: Durchführung in Gruppen von 5–8 Athleten pro Trainer. Wenn weniger als 5 Athleten angemeldet sind, kann das Camp als Shared-Private umgestuft werden. Der Kunde wird im Voraus informiert, und Ski Zenit wird Optionen vorschlagen (z. B. Anschluss an eine andere geeignete Gruppe, Anpassung von Format/Zeitplan, Upgrade auf Privatstunden, Umbuchung/Gutschrift je nach Verfügbarkeit).
2. Art des Programms
Das Zenit Ski Team ist ein leistungsorientiertes Entwicklungsprogramm für alpinen Skirennsport für internationale U19-Athleten, die eine Qualifikation für Provinz-, Regional-, nationale Junioren-, College- oder gleichwertige Wettbewerbsteams anstreben.
Das Programm bietet strukturiertes Coaching, individuelle Planung, Zugang zu erstklassigen Trainingsumgebungen und Rennunterstützung.
Die Teilnahme garantiert keine:
Rennergebnisse.
Verbesserung der FIS-Punkte.
Auswahl für National- oder College-Teams.
Zugang zu Rennkontingenten (die ausschließlich von den nationalen Verbänden verwaltet werden).
3. Zulassung & Teilnahmevoraussetzungen
Die Anmeldung ist an den Abschluss des Zulassungsverfahrens gebunden, das Folgendes umfassen kann:
Körperliche Untersuchung durch einen örtlichen Physiotherapeuten.
Online-Interview und Zielbewertung.
Empfehlung oder Bericht des Trainers.
Einreichung von Rennaufnahmen.
Bestätigung des akademischen Werdegangs.
Mitgliedschaft in einem Verein und einem nationalen Verband.
Die Athleten müssen Mitglieder eines anerkannten Skiclubs und eines nationalen Verbandes bleiben und über einen gültigen Versicherungsschutz verfügen.
Ski Zenit behält sich das Recht vor, die Teilnahme zu verweigern oder zu beenden, wenn die Voraussetzungen für die Teilnahme, das Verhalten oder die erforderlichen Dokumentationsstandards nicht erfüllt werden.
4. Anmeldestruktur
Sommer-Herbst-Programm (1. Juni – 31. Oktober)
Mindestverpflichtung: 5 Wochen über 2 Blöcke.
Herbst-Winter-Programm (1. November – 15. April)
Mindestverpflichtung: 9 Wochen über 2 Blöcke.
Flexibles Jahresprogramm (Juli – April)
Mindestverpflichtung: 8 Wochen über 3 Blöcke.
Die Anmeldung wird verbindlich, sobald sie schriftlich bestätigt und in Rechnung gestellt wurde. Änderungen an ausgewählten Blöcken unterliegen der Verfügbarkeit und der administrativen Genehmigung.
5. Kosten- und Zahlungsstruktur
Das Zenit Ski Team arbeitet mit einer zweiteiligen Kostenstruktur, bestehend aus einer festen Coaching- & Trainingsgebühr und einem variablen Kostensystem, das über ein vorausbezahltes Betriebsguthaben verwaltet wird.
5.1 Coaching- & Trainingsgebühr
Die Coaching- & Trainingsgebühr ist eine Festgebühr, die zum Zeitpunkt der Buchung zu zahlen ist. Sie unterliegt den Rückerstattungsrichtlinien von Ski Zenit.
Zur Klarstellung: Die Coaching- & Trainingsgebühr ist die Summe aus zwei separaten Komponenten, jede mit einem anderen Zweck und einer anderen Behandlung:
A) Coaching-Gebühr (Service-Komponente)
Die Coaching-Gebühr deckt die professionellen Dienstleistungen des Trainerteams ab, insbesondere:
Coaching auf Schnee, Betreuung und Athletenmanagement.
Fitness- und Konditionstraining, Betreuung und Athletenmanagement.
Trainingsgestaltung, -planung und -periodisierung.
Tägliches technisches Feedback und Entscheidungsfindung auf Schnee.
Videoanalyse, Leistungsbewertung und Berichterstattung.
Fernbetreuung (falls zutreffend).
Kommunikation mit dem Athleten und, falls relevant, Koordination mit Eltern/Erziehungsberechtigten.
Teamkoordination und Coaching-Administration, die direkt mit der Coaching-Dienstleistung zusammenhängt.
Rabatte gelten ausschließlich für die Coaching-Gebühr und nicht für die Trainingsgebühr.
B) Trainingsgebühr (Betriebs- & Logistik-Komponente)
Die Trainingsgebühr deckt die betriebliche und logistische Struktur ab, die zur Durchführung des Trainingsprogramms erforderlich ist, insbesondere:
Trainingsorganisation und -planung (Wochenpläne, Trainingsblöcke, Gruppeneinteilung).
Operative Koordination und Administration (Büro-Support, Programmmanagement).
Trainingsinfrastruktur und Logistik, die für die Durchführung erforderlich sind (z. B. Spurbuchungen, falls zutreffend, operative Trainer-Spesen, Transport, Ausrüstung und Einrichtungen, die für die Durchführung der Einheiten benötigt werden).
Infrastruktur und Logistik für die Rennteilnahme, die für die Durchführung des Wettkampfs erforderlich sind (z. B. Transport, Trainer-Spesen, Ausrüstungsnutzung usw.).
Strukturelle Programmkosten und Vor-Ort-Logistikmanagement, die für die Durchführung des Trainings erforderlich sind.
Die Trainingsgebühr ist unabhängig von Wetterbedingungen, Änderungen des Rennkalenders oder Änderungen der Trainingsorte, und es gelten keine Rabatte für diesen Teil der Coaching- & Trainingsgebühr.
5.2 Variable Kosten – Betriebsguthaben-System
Zusätzlich zur Trainingsgebühr sind die Athleten für variable Betriebskosten verantwortlich, die Folgendes umfassen können:
Da diese Kosten je nach Teilnahme und Rennkalender variieren, werden sie über ein vorausbezahltes Guthabensystem verwaltet.
Vor Beginn jedes Trainings- oder Rennblocks müssen Athleten einen Betrag für das Betriebsguthaben einzahlen, dessen Mindesthöhe im Voraus mitgeteilt wird.
Dieses Guthaben:
Wird von Ski Zenit verwaltet.
Wird zur Deckung der in Echtzeit anfallenden Ausgaben im Namen des Athleten verwendet.
Wird intern vom Büro verfolgt.
Kann vom Kunden in einem geteilten Online-Dokument eingesehen werden, das alle durchgeführten Guthabenaufladungen und abgebuchten Zahlungen von seinem individuellen Konto anzeigt.
Wenn das Guthaben zur Neige geht, werden der Athlet oder der Erziehungsberechtigte benachrichtigt und müssen das Guthaben vor weiterer Teilnahme wieder auffüllen.
Ski Zenit behält sich das Recht vor, die Teilnahme an Trainings- oder Rennaktivitäten auszusetzen, wenn das Betriebsguthaben nicht auf dem erforderlichen Niveau gehalten wird.
Am Ende jeder Programmperiode:
Verbleibendes Guthaben kann auf schriftliche Anfrage übertragen oder zurückerstattet werden.
Wenn die Ausgaben das eingezahlte Guthaben übersteigen, muss der ausstehende Betrag innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Schlussrechnung beglichen werden.
5.3 Rabatte & Finanzielle Verpflichtung
Alle Rabatte (z. B. 5 %, 10 %, 15 %) gelten ausschließlich für den Anteil der Coaching-Gebühr an der Coaching- & Trainingsgebühr und sind an die Bedingung geknüpft, dass der Athlet die zum Zeitpunkt der Buchung definierte Mindestteilnahmeverpflichtung erfüllt.
Wird die Teilnahme nach Bestätigung reduziert oder storniert, behält sich Ski Zenit das Recht vor, den anwendbaren Rabatt rückwirkend neu zu berechnen und einen daraus resultierenden Restbetrag in Rechnung zu stellen.
Die Nichteinhaltung von Zahlungsfristen kann zur vorübergehenden Suspendierung vom Training und/oder zum Ausschluss von Rennblöcken und der damit verbundenen Logistik führen, bis alle ausstehenden Beträge beglichen sind.
5.4 Zahlungsbedingungen & Zeitplan
A) Zahlung für Coaching & Training
Um eine Reservierung innerhalb des Zenit Ski Team Programms zu formalisieren:
Die volle Coaching- & Trainingsgebühr muss für jeden der ausgewählten Trainingsblöcke bezahlt werden. Diese Zahlung kann in einem 2-Raten-Zahlungsplan aufgeteilt werden.
Die Zahlung sichert den Platz des Athleten innerhalb der ausgewählten Trainingsblöcke.
Die Reservierung gilt erst nach Zahlungseingang als bestätigt.
Diese Zahlung unterliegt den Stornierungsbedingungen (Abschnitt 6).
B) Betriebsguthaben (Anzahlung für variable Kosten)
Zusätzlich zu den Festgebühren wird ein geschätzter Betrag für das Betriebsguthaben auf der Grundlage der bestätigten Trainingsblöcke und des erwarteten Kalenders mitgeteilt.
Diese Betriebskaution muss spätestens dreißig (30) Tage vor Beginn jedes Trainingsblocks hinterlegt werden.
Das Guthaben muss vollständig verfügbar sein, bevor der Athlet an Trainings- oder Rennaktivitäten teilnehmen darf.
Der geschätzte Betrag wird berechnet, um die voraussichtlichen variablen Kosten für den Block angemessen zu decken.
Wenn das erforderliche Betriebsguthaben nicht fristgerecht vollständig eingezahlt wurde:
Ski Zenit behält sich das Recht vor, die Teilnahme auszusetzen, bis der Restbetrag beglichen ist.
Coaching-Dienstleistungen und logistische Unterstützung können zurückgehalten werden.
C) Bedingung der vollständigen Zahlung
Die Teilnahme an jedem Trainingsblock ist abhängig von:
1. Vollständige Zahlung der Festgebühren
2. Vollständige Einzahlung des erforderlichen Betriebsguthabens.
Beide Bedingungen müssen innerhalb der angegebenen Fristen erfüllt sein.
Phase 1. RESERVIERUNG
Fällig am: Vollständige Coaching- & Trainingsgebühren für jeden Block.
Betrag: Gesamtbetrag oder Ratenzahlung in 2 Raten.
Frist: Bei Buchung.
Bedingung: Erforderlich, um den Platz zu sichern.
Phase 2. Operative Kautionseinzahlung
Fällig am: Guthaben für variable Kosten (geschätzter Betrag, mitgeteilt von Ski Zenit).
Betrag: Basierend auf den voraussichtlichen Ausgaben.
Frist: 7 Tage vor Blockbeginn.
Bedingung: Muss vor der Teilnahme vollständig zur Verfügung stehen.
6. Stornierungsbedingungen (Athlet)
Da Ski Zenit Trainingsblöcke weit im Voraus planen muss (Trainereinteilung, Terminplanung, Reservierungen und operativer Aufbau), gelten die folgenden Stornierungsregeln.
6.1 Definitionen
Trainingsblock: durchgehende Trainingswochen, die aus einem Zeitraum innerhalb eines Programms ausgewählt werden.
Fixe Gebühren: die Coaching-Gebühr und die Trainingsgebühr (siehe Abschnitt 5.1).
Variable Kosten: durchlaufende Kosten, die mit der Teilnahme des Athleten verbunden sind und separat berechnet werden (z. B. Liftpässe, Unterkunft/Verpflegung, falls über Ski Zenit gebucht, lokaler Transport, Rennanmeldungen und ähnliche Dienstleistungen Dritter).
6.2 Stornogebühren (Pauschalgebühren)
Stornierungsgebühren werden auf Basis der gesamten Fixen Gebühren (Coaching-Gebühr + Trainingsgebühr) für die stornierten Wochen berechnet.
Verwaltungsgebühr (nicht erstattungsfähig): Für jede Stornierung fällt eine Verwaltungsgebühr von CHF 100 pro stornierter Woche an, die nicht erstattungsfähig ist (deckt Bearbeitung, Bürozeit, Umplanungsversuche und administrative Arbeit ab).
A) Mehr als 90 Tage vor dem Startdatum des Blocks.
CHF 100 Verwaltungsgebühr pro Woche (nicht erstattungsfähig).
B) 60–90 Tage vor dem Startdatum des Blocks.
20 % der Fixen Gebühren für die stornierten Wochen werden einbehalten,
ZuzüglichCHF 100 Verwaltungsgebühr pro Woche (nicht erstattungsfähig).
C) 30–60 Tage vor dem Startdatum des Blocks
40 % der Fixen Gebühren für die stornierten Wochen werden einbehalten,
ZuzüglichCHF 100 Verwaltungsgebühr pro Woche (nicht erstattungsfähig).
D) 15–30 Tage vor dem Startdatum des Blocks
60 % der Fixen Gebühren für die stornierten Wochen werden einbehalten,
ZuzüglichCHF 100 Verwaltungsgebühr pro Woche (nicht erstattungsfähig).
E) Weniger als 15 Tage vor dem Startdatum des Blocks
Keine Rückerstattung der Fixen Gebühren für die stornierten Wochen.
Falls der Athlet den fälligen Gesamtbetrag gemäß den oben genannten Stornierungsgebühren noch nicht vollständig bezahlt hat, kann Ski Zenit den ausstehenden Betrag in Rechnung stellen.
6.3 Variable Kosten und Stornierungsbedingungen Dritter
Variable Kosten werden separat in Rechnung gestellt und unterliegen den Geschäfts- und Stornierungsbedingungen der Drittanbieter.
Falls Ski Zenit bereits Variable Kosten (Reservierungen, Pässe, Unterkunft, Transport, Pistenbuchungen, Renngebühren usw.) entstanden sind, bestätigt oder zugesagt hat, muss der Athlet diese Kosten vollständig erstatten, unabhängig von der Stornierungsfrist.
Ski Zenit stellt auf Anfrage entsprechende Belege (z. B. Lieferantenrechnungen/-bestätigungen, falls zutreffend) zur Verfügung.
Für Nichterscheinen, späte Ankünfte oder frühe Abreisen werden keine Rückerstattungen gewährt. Fixe Gebühren bleiben fällig und alle zugesagten Variablen Kosten werden berechnet.
6.5 Reise- / Annullierungsversicherung
Ski Zenit empfiehlt Athleten dringend, eine ausreichende Unfall- und Annullierungsversicherung abzuschließen, um unvorhergesehene Ereignisse (Verletzung, Krankheit, Reiseunterbrechung usw.) abzudecken.
7. Verletzung & Rückkehr auf den Schnee
Im Falle einer Verletzung:
Die Rückkehr auf den Schnee erfordert eine ärztliche Genehmigung und die Bestätigung, dass der Athlet sicher teilnehmen kann.
Ski Zenit kann bei Bedarf das Konditionstraining / die Nachbetreuung aus der Ferne fortsetzen.
Alle Gebühren unterliegen der Stornierungsrichtlinie (Abschnitt 6) und den vereinbarten variablen Kosten.
8. Rennsport & Verantwortung des Nationalen Verbandes
Rennmeldungen müssen über den Verein des Athleten und den nationalen Verband erfolgen und unterliegen nationalen Quoten.
Ski Zenit kann die Rennteilnahme oder -meldung nicht garantieren.
Rennabsagen aufgrund von Wetter, Veranstalter- oder Verbandsentscheidungen liegen außerhalb der Kontrolle von Ski Zenit.
9. Trainingsorte & Höhere Gewalt
Das Training kann stattfinden in:
Zermatter Gletscher.
Saas-Fee Gletscher.
El Colorado Ski Center, Chile.
Indoor-Trainingszentren.
Westalpen-Resorts in der Schweiz, Frankreich oder Italien.
Rest der Welt, eventuell.
Zeitpläne können aufgrund von Wetter, Schneebedingungen, Sicherheitsbedenken, Schließungen von Resorts oder staatlichen Beschränkungen geändert werden.
Solche Änderungen stellen keinen Grund für eine Rückerstattung dar.
10. Teamumfeld & Verhalten
Von Athleten wird erwartet, dass sie Folgendes zeigen:
Professionelles Verhalten.
Respekt gegenüber Trainern und Teamkollegen.
Akademische Verantwortung.
Einhaltung der Teamregeln.
Null Toleranz bei Drogenmissbrauch.
Bei der Unterbringung im Teamquartier müssen Athleten die Ausgangssperren, die Regeln für das Zusammenleben und die zugewiesenen Verantwortlichkeiten respektieren.
Verstöße können zur Suspendierung oder zum Ausschluss ohne Rückerstattung führen.
11. Versicherung (obligatorisch)
Athleten müssen Folgendes besitzen:
Gültige internationale Unfallversicherung.
Krankenversicherung.
Rettungs- & Helikopterdeckung.
Haftpflichtversicherung.
Gültige FIS-Lizenz.
WIR EMPFEHLEN DRINGEND EINE REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG FÜR REISEN.
Ski Zenit übernimmt keine Verantwortung für nicht versicherte Vorfälle.
12. Verantwortung für die Ausrüstung
Athleten sind dafür verantwortlich, dass die gesamte Ausrüstung sicher, konform und ordnungsgemäß gewartet ist. Trainer können die Teilnahme einschränken, wenn die Ausrüstung als unsicher erachtet wird.
13. Medien- & Bildrechte
Sofern nicht schriftlich anders angefordert, darf Ski Zenit Bilder und Videomaterial für Werbezwecke verwenden.
14. Haftungsbeschränkung
Alpiner Skirennsport birgt inhärente Risiken. Ski Zenit haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten.
Die Haftung schließt Rennergebnisse, entgangene Gelegenheiten, Ausrüstungsschäden und den Verlust persönlichen Eigentums aus.
15. Anwendbares Recht
Diese AGB unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Kanton Wallis, Schweiz.