Einwilligung
und Verhaltenskodex

Bitte füllen Sie diese Einverständniserklärung und den Verhaltenskodex aus, um an einem unserer Skitrainingsdienste teilzunehmen. Lesen Sie jeden Abschnitt sorgfältig durch und geben Sie Ihr Einverständnis an den entsprechenden Stellen, um Ihr Verständnis und Ihre Zustimmung zu bestätigen.

Formular für Einwilligung und Verhaltenskodex

Name des Erziehungsberechtigten / Vormunds
E-Mail-Adresse
Name des Athleten

Ski Zenit Einverständniserklärung, Haftungsverzicht und Verhaltenskodex

Als unterzeichnender Teilnehmer oder als Erziehungsberechtigter des Teilnehmers (falls unter 18 Jahre alt) und als Gegenleistung für die Erlaubnis zur Teilnahme am Ski Zenit Ski Racing Camp und den damit verbundenen Aktivitäten erkenne ich Folgendes an und stimme zu:

TEIL I – EINVERSTÄNDNIS UND HAFTUNGSVERZICHT

1. Risikoanerkennung

Ich verstehe, dass die von Ski Zenit angebotenen Aktivitäten – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Skifahren, Skirennen, Gletschertraining, Klettern, Schwimmen, Trockentraining sowie der Transport in Fahrzeugen von Ski Zenit oder von Ski Zenit-Personal geführten Fahrzeugen – inhärente Risiken bergen.

Diese Risiken umfassen unter anderem: Stürze, Kollisionen, Kontakt mit anderen Teilnehmern, Wetterbedingungen, Schnee- und Eisverhältnisse, Geländevariationen, Liftbetrieb, Fehlfunktionen der Ausrüstung, Transportrisiken und andere unvorhersehbare Gefahren.

Ich erkenne an, dass diese Risiken zu schweren Verletzungen, dauerhafter Behinderung oder zum Tod führen können. Ich akzeptiere diese Risiken freiwillig und wissentlich.

2. Gesundheitliche Angaben

Ich bestätige, dass der Teilnehmer körperlich fit und medizinisch in der Lage ist, an allen Camp-Aktivitäten teilzunehmen. Ich erkläre mich bereit, Ski Zenit schriftlich über medizinische Bedingungen, Verletzungen, Allergien, Medikamente oder besondere Bedürfnisse zu informieren, die die Teilnahme oder Sicherheit beeinträchtigen könnten.

3. Versicherungspflicht

Ich bestätige, dass der Teilnehmer über eine gültige Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung verfügt, die alpines Skirennen und damit verbundene Sportaktivitäten in der Schweiz abdeckt. Die Versicherung sollte ausdrücklich die Evakuierung von Skipisten mit Hubschraubern abdecken.

Ski Zenit bietet keinen persönlichen Unfallversicherungsschutz für Teilnehmer an.

4. Einhaltung von Regeln

Der Teilnehmer erklärt sich bereit, alle Anweisungen und Regeln des Ski Zenit-Personals zu befolgen. Die Nichteinhaltung kann zu Disziplinarmaßnahmen oder zum Ausschluss aus dem Camp ohne Rückerstattung führen.

5. Haftungsausschluss und Freistellung

Ich stelle Ski Zenit, seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Agenten, Trainer, Hotelbetreuer und verbundenes Personal von jeglicher Haftung, Ansprüchen, Forderungen oder Klagegründen frei, die direkt oder indirekt aus der Teilnahme an einer Ski Zenit-Aktivität, einschließlich des Transports, entstehen, außer in Fällen von nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten.

6. Ermächtigung zur medizinischen Notfallversorgung

Ich ermächtige das Personal von Ski Zenit, falls erforderlich, medizinische Nothilfe in Anspruch zu nehmen, einschließlich des Rufens von Rettungsdiensten und der Organisation des Transports in eine medizinische Einrichtung.

Alle damit verbundenen medizinischen und Transportkosten verbleiben in der Verantwortung des Teilnehmers oder des Erziehungsberechtigten.

7. Höhere Gewalt und betriebliche Änderungen

Ski Zenit kann Aktivitäten aufgrund von Wetterbedingungen, Gletscher- oder Schließungen von Liftanlagen, Sicherheitserwägungen, Krankheit oder Verletzung, behördlichen Entscheidungen, Reisestörungen oder anderen Umständen, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, ändern, verschieben, verlegen oder absagen.

Ski Zenit haftet nicht für solche Änderungen.

8. Verantwortung für die persönliche Ausrüstung

Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass ihre persönliche Skiausrüstung angemessen, ordnungsgemäß gewartet und sicher im Gebrauch ist.

Ski Zenit haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der persönlichen Ausrüstung, es sei denn, dies wurde durch nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit verursacht.

9. Einverständnis zur Mediennutzung

Ich ermächtige Ski Zenit, während des Camps aufgenommene Fotos und Videoaufnahmen für Kommunikations-, Bildungs- und Werbezwecke (einschließlich Website, soziale Medien und Druckmaterialien) ohne Entschädigung zu verwenden.

Falls ich nicht einverstanden bin, werde ich Ski Zenit vor Beginn des Camps schriftlich informieren.

10. Null-Toleranz-Politik

Der Besitz oder Konsum von Alkohol, Drogen, E-Zigaretten oder illegalen Substanzen ist strengstens untersagt.

Gewalt, Mobbing, Belästigung oder schweres Fehlverhalten können zum sofortigen Ausschluss aus dem Camp ohne Rückerstattung führen.

Alle Vorkehrungen für eine vorzeitige Abreise und die damit verbundenen Kosten liegen in der Verantwortung des Teilnehmers oder des Erziehungsberechtigten.

Einverständniserklärung und Verzichtserklärung für Ski Zenit Race Camps

TEIL II – VERHALTENSKODEX UND VERANTWORTLICHKEIT

Um ein positives, respektvolles und leistungsstarkes Trainingsumfeld zu gewährleisten, müssen alle Athleten die unten aufgeführten Regeln befolgen.

Eine Einweisung zu diesen Regeln erfolgt beim Begrüßungstreffen am Sonntag.

Verantwortungssystem

Ski Zenit wendet ein klares und faires Disziplinarverfahren an:

  • Erster Verstoß („Gelbe Karte“) – Mündliche Verwarnung und Erklärung.
  • Zweiter Verstoß („Orange Karte“) – Formelle Verwarnung und Kommunikation mit Eltern/Erziehungsberechtigten.
  • Dritter Verstoß („Rote Karte“) – Möglicher Ausschluss aus dem Camp innerhalb von 24 Stunden. Es erfolgt keine Rückerstattung.

Bei schweren Verstößen kann Ski Zenit sofort eine Orange oder Rote Karte aussprechen.

1. Training und Aktivitäten

  • Athlet:innen müssen allen Anweisungen von Trainer:innen und Staff folgen.
  • Athlet:innen müssen die FIS-Regeln und Sicherheitsvorschriften im Skigebiet jederzeit einhalten.
  • Skifahren außerhalb der Gletscherstangen-Markierungen ist strikt verboten.
  • In Fahrzeugen müssen jederzeit Sicherheitsgurte angelegt werden.
  • Athlet:innen müssen sorgfältig mit sämtlicher Trainingsausrüstung und den Einrichtungen umgehen.
  • Schäden durch Fahrlässigkeit müssen von der/dem verantwortlichen Athlet:in/Erziehungsberechtigten übernommen werden.
  • Pünktlichkeit ist Pflicht.
  • Unter keinen Umständen Müll wegwerfen.

2. Öffentliche Bereiche

  • Athlet:innen müssen sich jederzeit respektvoll verhalten.
  • Öffentliches oder privates Eigentum darf nicht beschädigt werden.
  • Abfall muss immer ordnungsgemäß entsorgt werden.

3. Unterkunftsregeln

  • Das Verhalten muss jederzeit vorbildlich sein.
  • Kein Rennen oder Schreien in den Gemeinschaftsbereichen.
  • Schlafzimmer müssen ordentlich bleiben.
  • Respekt gegenüber Hotelpersonal und Ski-Zenit-Staff ist Pflicht.
  • Schäden am Eigentum werden der/dem verantwortlichen Athlet:in/Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.

4. Handyrichtlinie

  • Handys sind während der Trainingseinheiten nicht erlaubt und müssen verstaut bleiben.
  • Handys sind während der Mahlzeiten oder offiziellen Teamaktivitäten nicht erlaubt.
  • Athlet:innen unter 17 müssen ihre Handys um 20:30 Uhr bei der Hotelaufsicht abgeben. Die Handys werden am nächsten Morgen beim Frühstück zurückgegeben.
  • Handynutzung ist nur während kurzer, dafür vorgesehener Ruhezeiten am Tag erlaubt.
  • Wenn ein:e Athlet:in während der handyfreien Zeiten die Familie kontaktieren muss, kann sie/er Unterstützung bei der Hotelaufsicht anfragen.
  • Eltern/Erziehungsberechtigte sollen diese Regelung unterstützen und dürfen keine Zweithandys oder Geräte für die Nutzung in der Nacht bereitstellen.

5. Skiserviceraum

  • Der Skiraum muss ordentlich und organisiert bleiben.
  • Kein Rennen oder Spielen in den Skiservicebereichen.
  • Ausrüstung muss nach der Nutzung gereinigt und korrekt verstaut werden.
  • Athlet:innen müssen die von den Trainer:innen festgelegten Tuning-Zeitpläne einhalten.
Ski Zenit Race Camps Verhaltensregeln und Rechenschaftspflichtmaßnahmen für Athleten